Die Feme war eine auf den westfälischen Raum beschränkte Art mittelalterlicher Kriminaljustiz, die zu einer Zeit großer Rechtsunsicherheit Anfang des 13. Jahrhunderts entstand. Es handelte sich um Gerichtsverhandlungen über schwerwiegende Verbrechen wie Raub, Brand, Mord, Vergewaltigung, Fälschung, Meineid und Kirchenfrevel. Das Urteil lautete auf Freispruch oder Tod. Das Todesurteil wurde durch den Strang vollzogen und von einem zum Henker bestimmten Freischöffen vollstreckt.
Die Teilnehmer am Femegericht waren angesehene Bürger, die die Verhandlungen geheim abhielten. Der Vorladungsbrief eines Angeklagten wurde an seine Haustür, den Gartenzaun, das Stadt- oder Burgtor geheftet. Der Angeklagte musste dann vor dem Femegericht erscheinen. Kam ein geladener Beschuldigter nicht zum Prozess, konnte er in Abwesenheit verurteilt werden und musste dann ohne Mitteilung des Urteils jederzeit mit der Vollstreckung rechnen.
Der Heimatverein hat auf der Brücke an der Borg eine Femegerichtsstätte errichtet.
Femegerichtsstätte
Borg
59348 Lüdinghausen
Kontakt
Borg 4
59348 Lüdinghausen
Telefon: 02591-78008
Fax: 02591-78010
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 10 - 17 Uhr
Sa 10 - 14 Uhr
Fahrradverleih
Mo bis Fr 10 - 17 Uhr
Sa 10 - 14 Uhr
Rückgabe auch außerhalb der Öffnungszeiten
So 10 - 13 Uhr, auf Anfrage