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Verfügungsfonds

Mit Verfügungsfonds Projekte finanzieren

Attraktivitätssteigerung der Innenstadt in Lüdinghausen und des Dorfkerns in Seppenrade

Ob Straßenfest oder Fassadengestaltung: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Gruppen oder Institutionen, die ein Projekt umsetzen möchten, das die Atraktivität der Innenstadt in Lüdinghausen oder des Dorfkerns in Lüdinghausen steigert, können sich ab sofort um eine Förderung bewerben. Die Stadt Lüdinghausen kann bis zum Jahr 2025 auf einen jährlichen Förderfonds von 60 000 Euro zugreifen.



Zur ersten konstituierenden Sitzung kam nun das Entscheidungsgremium des neuen Verfügungsfonds der Stadt Lüdinghausen zusammen.

Nach erfolgreicher Antragstellung im vergangenen Jahr hat die Stadt Lüdinghausen Zugriff auf Fördermittel aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Im Rahmen dieses Förderprogramms waren Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung ihrer Stadt- und Ortskerne einzureichen.

Ein Baustein des Lüdinghauser Antrages war die Einrichtung eines Verfügungsfonds, mit dem Projekte zur Attraktivitätssteigerung in der Lüdinghauser Innenstadt sowie im Seppenrader Ortskern umgesetzt werden können. Bis zum Jahr 2025 steht hier nun ein jährlicher Förderfonds von 60 000 Euro zur Verfügung. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Gruppen oder Institutionen, die ein Projekt umsetzen möchten, können einen Antrag auf diese Mittel stellen. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im Zentrum von Seppenrade einschließlich des Rosengartens sowie in der Lüdinghauser Innenstadt mit dem Umfeld der Burgen Lüdinghausen und Vischering verortet sind.

Cofinanzierung

Die Vorhaben dürfen nicht nur Einzelnen zugutekommen, sondern müssen einen Mehrwert für unterschiedliche Akteure generieren. Es können sowohl investive als auch nichtinvestive Maßnahmen unterstützt werden, die zur Attraktivitätssteigerung und Identifikation mit den Ortskernen beitragen. Interessierte, die ein Projekt umsetzen möchten, müssen 50 Prozent der anfallenden Kosten selbst tragen, die anderen 50 Prozent können aus dem Fördertopf finanziert werden. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei Fragen um die Antragstellung ist Lüdinghausen Marketing behilflich.

Entscheidungsgremium

Den Beschluss über die Vergabe der Projektmittel trifft das neue Entscheidungsgremium, das sich mehrheitlich aus privaten Vertretern aus Bürger- und Unternehmerschaft zusammensetzt und sich nunmehr zur ersten Sitzung getroffen hat. Diesem gehören Helmut Nottenkämper (Fortuna Seppenrade, Vereinsvertreter), Claudia Wulf (Vertreterin Handel), Joan Hendrik Rüschkamp (Vertreter Unternehmer), Jörg Terjung (Vertreter Gastronomie), Berthold Stegemann (Vertreter Seppenrade), Helmut Faltin (Vertreter Bürgerstiftung), Klaus Muhle (Heimatverein Lüdinghausen, Vereinsvertreter), Franz-Bernhard Tenberge (Vertreter Lüdinghausen), Sabine Nitschke (Lüdinghausen Marketing), Sebastian Otto (Stadt Lüdinghausen, Fachbereich Planen und Bauen) und Carola Lißner (Stadt Lüdinghausen, Fachbereich Finanzen) an.

Anträge können ab sofort eingereicht werden

Ab sofort können Anträge für kreative Projekte eingereicht werden. Die Antragsunterlagen sind auf der Seite der Stadt Lüdinghausen verfügbar. Es sind vielfältige Projekte denkbar, die zur Aufwertung des Stadtbildes, Schaffung von Begegnungsräumen oder zur Imagebildung beitragen. Ob Straßenfest, Fassadengestaltung oder Mülltonneneinhausung: Bei der Entwicklung und Aufbereitung von Projektideen steht Lüdinghausen Marketing gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartnerin

Citymanagerin Sabine Nitschke

Lüdinghausen Marketing

Borg 4

59348 Lüdinghausen

Tel. 0160/1848183

nitschke@luedinghausen-marketing.de


Handlungsraum:



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Richtlinie Verfügungsfonds
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