Femegerichtsstätte

Freispruch oder Tod

 

Mittelalterliche Kriminaljustiz

Die Feme war eine auf den westfälischen Raum beschränkte Art mittelalterlicher Kriminaljustiz, die zu einer Zeit großer Rechtsunsicherheit Anfang des 13. Jahrhunderts entstand.  Es handelte sich um Gerichtsverhandlungen über schwerwiegende Verbrechen wie Raub, Brand, Mord, Vergewaltigung, Fälschung, Meineid und Kirchenfrevel. Das Urteil lautete auf Freispruch oder Tod. Das Todesurteil wurde durch den Strang vollzogen und von einem zum Henker bestimmten Freischöffen vollstreckt.

 

Verurteilung in Abwesenheit

Die Teilnehmer am Femegericht waren angesehene Bürger, die die Verhandlungen geheim abhielten. Der Vorladungsbrief eines Angeklagten wurde an seine Haustür, den Gartenzaun, das Stadt- oder Burgtor geheftet. Der Angeklagte musste dann vor dem Femegericht erscheinen. Kam ein geladener Beschuldigter nicht zum Prozess, konnte er in Abwesenheit verurteilt werden und musste dann ohne Mitteilung des Urteils jederzeit mit der Vollstreckung rechnen.

 

Der Heimatverein Lüdinghausen hat in der Straße "Borg" gegenüber dem Rathaus eine Femegerichtsstätte nachgebildet. Historische Aufzeichnungen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts bekunden nachweislich, dass es an diesem Ort zu der Zeit tatsächlich noch eine Gerichtsstätte gab. Vermutlich war sie aber anderer Art, da sich konkrete Hinweise auf ein Femegericht in Lüdinghausen lediglich auf den Zeitraum zwischen 1230 und 1550 beziehen.

 

Im Stadtplan finden (Nr. 12)

 

Adresse

Borg 2

59348 Lüdinghausen

 

Info-Tel. 02591 78008

 

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